Sachkundebescheinigung für große Hunde
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hat unsere Hundeschule als sachverständige Stelle im Sinne des § 11 Abs. 3 LHundG NRW zur Abnahme von Sachkundeprüfungen und zur Erteilung von Sachkundebescheinigungen für große Hunde anerkannt.
Das LHundG ist seit 2003 in Kraft und beinhaltet u.a. folgende Bestimmungen für große Hunde:
- als großer Hund gilt ein Hund, der "ausgewachsen eine Widerristhöhe von mind. 40 cm oder ein Gewicht von mind. 20 kg erreicht"
- die Haltung der Hunde ist der zuständigen Behörde anzuzeigen (das geht in fast allen Gemeinden auch online)
- der Hund muss fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
- der Halter muss die erforderliche Sachkunde besitzen.
Wenn Sie "schon lange, ohne größere Unterbrechung und ohne Beanstandung" große Hunde halten, wird die Sachkunde i.d.R. vorausgesetzt. Hatten Sie vorher einen kleinen Hund, länger als 3 Monate keinen großen Hund oder ist dies Ihr erster Hund, müssen Sie eine Sachkundebescheinigung vorlegen.
Die Sachkundeprüfungen können Sie bei uns nach Terminabsprache ablegen. Die Kosten hiefür betragen 30,00 €.
